UN-BKR: Österreich noch immer säumig

Seit Österreich 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert hat, existiert erstmals ein klarer menschenrechtlicher Rahmen dafür, wie behinderte Menschen leben, arbeiten und an Gesellschaft teilhaben sollen. Die Konvention versteht Behinderung nicht mehr als individuelles Defizit oder bloßes Pflegeproblem, sondern als Frage von Rechten, Barrieren und gesellschaftlicher Organisation. Genau darin liegt bis heute der eigentliche Konflikt.

Österreich hat in den vergangenen Jahren durchaus Fortschritte gemacht. Barrierefreiheit ist sichtbarer geworden, Persönliche Assistenz wurde ausgebaut, Antidiskriminierungsrechte existieren mittlerweile rechtlich, inklusive Bildung wurde zumindest teilweise gestärkt und mit dem Nationalen Aktionsplan Behinderung wurden hunderte Maßnahmen angekündigt. Viele Dinge, die in den 1980er- und 1990er-Jahren noch erkämpft werden mussten — Niederflurbusse, Lifte bei den U-Bahnstationen, barrierefreie Zugänge, universitäre Teilhabe oder Selbstvertretung — sind heute insbesondere für jüngere Generationen selbstverständlich geworden. Organisationen wie BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben und die frühe Selbstbestimmt-Leben-Bewegung haben daran entscheidenden Anteil gehabt.

Trotzdem zeigt die UN-Prüfung von 2023 sehr deutlich, dass Österreich die Konvention nur teilweise umgesetzt hat. Die zentrale Kritik der UNO lautet im Kern: Österreich verwaltet Behinderung noch immer zu stark fürsorgerisch statt menschenrechtlich. Das zeigt sich besonders in vier Bereichen: Institutionalisierung, Taschengeld statt Lohn, Persönliche Assistenz, Arbeitsmarkt und strukturelle Gewalt.

Ein Kernproblem ist dabei der österreichische Föderalismus. Behindertenhilfe ist zwischen Bund, Ländern und teilweise Gemeinden aufgeteilt. Dadurch entstehen neun unterschiedliche Systeme mit unterschiedlichen Regeln, Finanzierungen und Zugangsvoraussetzungen. Ob eine Person Persönliche Assistenz erhält, wie viele Stunden bewilligt werden oder welche Wohnformen verfügbar sind, hängt oft stärker vom Wohnort als vom tatsächlichen Bedarf ab. Genau diese Zersplitterung kritisiert die UNO seit Jahren massiv.

Der Föderalismus wirkt dabei nicht nur organisatorisch, sondern auch politisch bremsend. Jedes Bundesland hat:

  • eigene Trägerstrukturen,
  • gewachsene Fördersysteme,
  • politische Netzwerke,
  • und Budgetinteressen.

Ein bundesweit einheitliches System würde bedeuten:

  • Machtverschiebungen,
  • neue Finanzierungsmodelle,
  • und einklagbare Ansprüche.
    Genau davor scheuen viele politische Ebenen zurück. Denn solange Leistungen Ermessenssache bleiben, können sie budgetär begrenzt werden. Ein echter Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz oder selbstbestimmtes Wohnen würde den Staat langfristig stärker verpflichten.

Gerade die sogenannte Deinstitutionalisierung gilt mittlerweile als eines der größten politischen Versäumnisse Österreichs. Obwohl seit Jahren angekündigt wird, Menschen aus Heimen und institutionellen Wohnformen herauszuführen, leben heute sogar mehr Menschen in solchen Einrichtungen als früher. Teilweise wird von rund 30 % Zunahme gesprochen. Die UN kritisiert dabei nicht nur klassische Großheime, sondern auch kleinere Wohnformen, wenn Menschen dort weiterhin fremdbestimmt leben und keine echte Wahlfreiheit besitzen. Artikel 19 der UN-BRK garantiert eigentlich das Recht, selbst zu entscheiden, wo und mit wem man lebt. Genau dieses Recht sieht die UNO in Österreich nur unzureichend verwirklicht.

Besonders sichtbar wird das beim Thema Persönliche Assistenz. International gilt sie als Schlüssel zu Selbstbestimmung, Arbeit, Beziehungen und gesellschaftlicher Teilhabe. In Österreich existiert jedoch bis heute kein einheitliches System. Während manche Menschen Unterstützung über Trägerorganisationen wie die WAG (Wiener Assistenzgenossenschaft) erhalten, nutzen andere das ArbeitgeberInnenmodell und organisieren ihre AssistentInnen selbst. Gerade dieses Modell verändert Machtverhältnisse grundlegend: Menschen mit Behinderungen werden nicht länger bloß Empfänger von Hilfe, sondern ArbeitgeberInnen mit Kontrolle über ihren Alltag. Genau deshalb gilt Persönliche Assistenz vielen AktivistInnen nicht als Sozialleistung, sondern als Bürgerrecht.

Die UNO fordert hier seit Jahren:

  • bundesweit einheitliche Regelungen,
  • einklagbare Ansprüche,
  • freie Wahl der Assistenzform,
  • und Zugang auch für Menschen mit kognitiven oder psychosozialen Behinderungen.

Besonders problematisch ist nämlich, dass viele Systeme stark auf körperbehinderte und organisatorisch fitte Personen zugeschnitten sind. Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf oder Lernschwierigkeiten fallen oft durchs Raster. Dasselbe zeigt sich bei Erkrankungen wie ME/CFS oder Long Covid. Viele Betroffene werden von Behörden nur unzureichend anerkannt, vor allem wenn es um Pflegegeld oder Unterstützungsleistungen geht. Unsichtbare Behinderungen passen schlecht in ein System, das stark auf sichtbare körperliche Einschränkungen ausgerichtet ist.

Ein weiterer massiver Kritikpunkt betrifft Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen. Studien zeigen seit Jahren, dass Frauen mit Behinderungen zwei- bis dreimal häufiger von sexualisierter Gewalt betroffen sind als nichtbehinderte Frauen. Besonders gefährdet sind Frauen in Institutionen oder Abhängigkeitsverhältnissen. Die Problematik reicht dabei weit über direkte Übergriffe hinaus: fehlende Privatsphäre, Kontrolle über Beziehungen, mangelnde Beschwerdemöglichkeiten und institutionelle Machtgefälle gelten ebenfalls als Formen struktureller Gewalt. Die UNO kritisiert deshalb, dass Österreich Frauen mit Behinderungen noch immer nicht ausreichend schützt.

Gleichzeitig bleibt die gesellschaftliche Wahrnehmung von Behinderung widersprüchlich. Einerseits werden behinderte Menschen medial glorifiziert — als „inspirierend“, „mutig“ oder „bewundernswert“. Andererseits erleben viele reale Ausgrenzung, geringe Selbstbestimmung und gesellschaftliche Isolation. BehindertenaktivistInnen beschreiben das seit Jahren als paradoxes Zusammenspiel aus Sichtbarkeit und Absonderung. Menschen mit Behinderungen erscheinen öffentlich oft als emotionale Projektionsfläche, aber selten als gleichberechtigte BürgerInnen mit Sexualität, Wünsche, Bedürfnisse, politischer Stimme und eigenen Machtansprüchen.

Gerade im Vergleich mit Schweden wird sichtbar, dass es auch anders gehen kann. Schweden gilt international seit den 1990er-Jahren als eines der wichtigsten Beispiele für selbstbestimmte Behindertenpolitik. Dort wurde Persönliche Assistenz früh als individuelles Recht aufgebaut und nicht primär als Sozialhilfeleistung verstanden. Mit dem sogenannten LSS-Gesetz („Gesetz über Unterstützung und Service für bestimmte Menschen mit Behinderungen“) wurde 1994 eingeführt und garantiert Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf einklagbare Rechte auf Leistungen wie Persönliche Assistenz und selbstbestimmtes Leben. Ziel ist, dass Menschen nicht in Institutionen leben müssen, sondern mit individueller Unterstützung gleichberechtigt an der Gesellschaft teilnehmen können. So entstand ein System, in dem Menschen Assistenz einklagen können und das Geld stärker der Person als der Institution folgt. Viele Betroffene organisieren ihre Assistenz selbst oder über Genossenschaften. Dadurch verschiebt sich das Verhältnis von Fürsorge zu Selbstbestimmung grundlegend.

Österreich: „Welche Hilfe können wir gewähren und was wird es ‚uns‘ kosten?“
Schweden: „Wie ermöglichen wir ein selbstbestimmtes Leben und welchen Nutzen haben ‚wir‘ als Gesellschaft?“

Auch Schweden ist keineswegs perfekt. Die UNO kritisiert dort mittlerweile: Kürzungen, strengere Zugangskriterien, und Sparmaßnahmen im Assistenzsystem.

Doch der entscheidende Unterschied liegt darin, dass Behinderung dort wesentlich stärker als Bürgerrechts- und Gleichstellungsthema verstanden wird. Das wiederum ist auch der Antrieb Inklusion als gesellschaftspolitisches Thema voranzutreiben, weil es eben jeden Menschen im Laufe des Lebens betreffen kann.

Die Zukunft der UN-BRK wird deshalb stark davon abhängen, ob Behinderung weiterhin primär als Kostenfaktor behandelt wird — oder als demokratische Grundfrage. Rund ein Viertel der Bevölkerung lebt mit Behinderungen oder dauerhaften Einschränkungen. Mit Alterung, chronischen Erkrankungen und Long Covid wird diese Zahl weiter steigen. Behinderung betrifft deshalb keine kleine Minderheit, sondern ist Teil menschlicher Realität insgesamt.

Kurz gesagt: Eine Garantie auf lebenslange Unversehrtheit gibt es nicht, jeder kann und wird irgendwann auf Unterstützung angewiesen werden.

Genau darin liegt auch die eigentliche politische Herausforderung der kommenden Jahre:
Nicht mehr die Frage,

„Was müsste getan werden?“ denn das ist seit Jahren bekannt. Seit 13 Jahren hat es Österreich nicht geschafft die UN-Behindertenkonventionen umzusetzen, schlimmer noch – wir erleben Rückschritte. Wir sprechen von einem Land, in dem man gerne die hohe Lebensqualität hervorhebt.

Daher sollten wir uns dringend fragen:

Wann ist Österreich bereit, Behinderung tatsächlich als Frage von Freiheit, Gleichstellung und Bürgerrechten zu behandeln — und nicht bloß als verwaltbares Sozialthema?